Die Bundesregierung will das Klagerecht für Umweltverbände straffen und gleichzeitig an internationale und europarechtliche Standards anpassen. Über ihren dazu vorgelegten Gesetzentwurf „zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer Vorschriften“ (21/4146) entscheidet der Bundestag am Donnerstag, 16. April 2026, im Anschluss an eine...
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