Potsdam – Wenn ein Arzt für eine privatärztliche Behandlung eine Rechnung ausstellt, darf er sich keine Gebührenziffer ausdenken, die in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gar nicht vorgesehen ist. Das hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg bereits in einem Urteil vom 27. Februar 2026 (Az.: L 4 KR 289/21) entschieden. In dem...
Wissen
⚡ iShareStuff Intelligence
📰 VERIFIED NEWS INTELLIGENCE ID: #2916365
💬 Diskussion
0 Beiträge