Die gegen die AfD gesammelten Belege bestehen meist aus Einzeläußerungen diverser Funktionäre. Partei- und Wahlprogramme gelten allgemein als wenig nutzbar für ein Verbotsverfahren. Der Landesverband Bayern hat allerdings mit der stärksten denkbaren Zurechnung eine Forderung beschlossen, in der die höchsten Gerichte einen Angriff auf die...
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