[heise online] Verbraucherschützer:innen sind mit einem Verfahren gegen eine Influencerin gescheitert. Dem OLG Hamburg zufolge reicht ein Impressumslink in der Profil-Info, außerdem muss Werbung für den Start einer eigenen Haarpflegereihe nicht gekennzeichnet werden.
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⏱️ vor 1d 18h (30.07.2026 um 15:34 Uhr) 📖 1 Min. Lesezeit 📂 Computer & Internet 📡 Feed 🔗 Quelle: netzpolitik.org
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