Mit ihrem pakistanischen Namen bekam die Klägerin keinen Besichtigungstermin, mit „deutschem“ Namen schon. Der Bundesgerichtshof hat nun geurteilt: Der Wohnungsmakler schuldet der Klägerin Schadenersatz.
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📰 BGH: Mieter dürfen nicht wegen Namen bei Wohnungssuche diskriminiert werden
⏱️ vor 183d 10h (29.01.2026 um 09:29 Uhr) 📖 1 Min. Lesezeit 📂 Nachrichten 📡 Feed 🔗 Quelle: sueddeutsche.de
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