Von Dagmar Henn – https://meiser-tv.de Nachdem wir geklärt haben, wer alles bespitzelt werden darf, kommt nun die Frage, wie. Da ist die erste erquickliche Nachricht: Der Verfassungsschutz darf fast überall Daten abfragen. Ein besonders hübsches Beispiel verbirgt sich in § 11, Verpflichtende Ersuchen an geschäftsmäßige Diensteanbieter: „Auf...
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🏛️ Die Überwachungsmaschine, Teil 1.2: Der Verfassungsschutz – seine Nase steckt in allem
⏱️ vor 23d 22h (21.07.2026 um 08:56 Uhr) 📖 1 Min. Lesezeit 📂 Politik & Wirtschaft 📡 Feed 🔗 Quelle: linkezeitung.de
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