[Dr. Datenschutz] Sogenannte Warenkorb-Abbrecher-Mails sind Werbung und ohne explizite Einwilligung rechtswidrig, wie die Datenschutzbehörde NRW klarstellt. Es sei keine Service-Kommunikation, wenn Online-Shops per Mail darauf hinweisen, dass sich noch Produkte im Einkaufskorb befinden.

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