[Dr. Datenschutz] Sogenannte Warenkorb-Abbrecher-Mails sind Werbung und ohne explizite Einwilligung rechtswidrig, wie die Datenschutzbehörde NRW klarstellt. Es sei keine Service-Kommunikation, wenn Online-Shops per Mail darauf hinweisen, dass sich noch Produkte im Einkaufskorb befinden.
– netzpolitik.org jetzt mit einer Spende
...
🛡️ VERIFIED CYBER INTELLIGENCE ID: #3150320
💬 Diskussion
0 Beiträge