Die Regierungskoalition hat Anfang Juli ein „Rahmenprogramm für Aufschwung und Beschäftigung“ vorgestellt. Aus verfassungsrechtlicher Perspektive ließ viele ein zunächst unscheinbares Detail aufhorchen: In Punkt 18 des Programms heißt es: „Um den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden, wird durch Bundesgesetz geregelt, dass die Verstaatlichung...