Die Witwe des Altkanzlers Kohl hat keinen Anspruch auf Gewinnauskunft oder Schadensersatz für die »Kohl-Protokolle«. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
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Die Witwe des Altkanzlers Kohl hat keinen Anspruch auf Gewinnauskunft oder Schadensersatz für die »Kohl-Protokolle«. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
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