Der Bundesgerichtshof hat Werbung für Behandlungen mit medizinischem Cannabis verboten. Der BGH entschied in Karlsruhe, dass damit ein Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht vorliegt. Dieses besagt, dass für rezeptpflichtige Medikamente nur bei Ärzten, Apothekern und registrierten Arzneimittelhändlern, nicht aber bei Patienten geworben werden darf.
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