Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Ermittlungsbehörden bei der Überwachung von Messengern wie WhatsApp oder Signal grundsätzlich nur laufende Nachrichten mitlesen dürfen. Bereits gespeicherte Chatverläufe dürfen nicht ausgewertet werden.
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🛡️ Bundesgerichtshof schränkt Chat-Überwachung ein
⏱️ vor 137d 14h (13.03.2026 um 13:30 Uhr) 📂 Politik & Wirtschaft 📡 Feed 🔗 Quelle: perspektive-online.net
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