📚 '§40a BNatSchG' an Umweltbundesamt
Nachrichtenbereich: Wissen
🔗 Quelle: fragdenstaat.de
Nach §40a BNatSchG haben die "zuständigen Behörden (...) die Einbringung oder Ausbreitung von invasiven Arten zu verhindern oder zu minimieren."Besonders erwähnt wird Verordnung (EU) Nr. 1143/2014,... [Weiterlesen]
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