Stuttgart – Die Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) eines Rettungssanitäters gilt als Berufskrankheit. Das hat das baden-württembergische Landessozialgericht in Stuttgart erklärt. Die gesetzliche Unfallversicherung müsse die PTBS wie eine Berufskrankheit anerkennen. Der Rettungssanitäter ist nach Ansicht des Gerichts in seinem fast 30...
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