1. Durchsuchung bei Redakteur war verfassungswidrig (taz.de, Christian Rath) Das Bundesverfassungsgericht habe die Wohnungsdurchsuchung im Januar 2023 bei Fabian Kienert, Redakteur bei Radio Dreyeckland, als verfassungswidrig bewertet. Eine Durchsuchung bei Journalisten brauche plausible Gründe. Ein bloßer Link auf eine alte Archivseite reiche...
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