Berlin – Die „Pille danach“ als Notfallverhütungsmittel wird bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch oder Vergewaltigung künftig in jedem Alter von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen. Das teilte der zuständige Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung. Damit hat der Ausschuss die...[weiter...
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