Kassel – Wer nach einer von der Rentenversicherung finanzierten Reha- oder Eingliederungsmaßnahme auf Krankengeld angewiesen ist, muss mit deutlich weniger Geld auskommen, als dies beim Krankengeld üblich ist. Das geht aus einem jetzt bekanntgegebenen Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel hervor (Az. B 3 KR 7/24 R). Der Kläger nahm an...
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