Ein Vermögen von 57.500 Euro schließt den Bezug von Wohngeld nicht automatisch aus. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg …
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🏛️ Bürgergeld: Kläger mit 57.500-Euro-Vermögen wird Wohngeld verweigert – Gericht fällte klares Urteil
⏱️ vor 2d 20h (31.07.2026 um 09:07 Uhr) 📖 1 Min. Lesezeit 📂 Politik & Wirtschaft 📡 Feed 🔗 Quelle: gegen-hartz.de
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