Anders als in anderen Bundesländern wird die „Letzte Generation“ in Schleswig-Holstein nicht als „kriminelle Vereinigung“ verfolgt. Der Beschluss dazu sollte unter Verschluss bleiben. Das Gericht hatte Angst, sich mit einer Veröffentlichung selbst strafbar zu machen. Wir erzielten dagegen einen wichtigen Erfolg.
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🏛️ Erfolgreicher Eilantrag: Landgericht Flensburg muss Beschluss zur „Letzten Generation“ veröffentlichen
⏱️ vor 27d 7h (08.07.2026 um 15:31 Uhr) 📖 5 Min. Lesezeit 📂 Politik-Blogs 📡 Feed 🔗 Quelle: fragdenstaat.de
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