Mit dem Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung wird die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung weiter gestärkt, deren Befugnisse erweitert und die Voraussetzungen für eine qualitativ verbesserte Aufgabenerledigung und einen optimierten Ressourceneinsatz geschaffen.